In welchen Situationen ist Ihnen der Notar behilflich?

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Immobilien: Kauf, Schenkung, Aufteilung in Wohnungseigentum, Nießbrauch, Bestellung von Grundpfandrechten etc.
  • Ehe und Familie: Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoption etc.
  • Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbschein, Erbauseinandersetzung etc.
  • Handelsregister: Gründung und Verkauf von Gesellschaften, Umwandlung eines Unternehmens, Anmeldungen zum Handelsregister etc.

Darüber hinaus empfiehlt sich die Inanspruchnahme des Notars aber auch bei allen anderen wichtigen Angelegenheiten, die ein rechtlich gestaltendes Handeln erfordern. Denn auch dort, wo der Gesetzgeber nicht zwingend die Mitwirkung des Notars vorsieht, können Sie die Vorteile der notariellen Beratung für sich nutzen: Sie können von der Sachkunde und Erfahrung des Notars profitieren und mit der Beurkundung die getroffene Vereinbarung sicher dokumentieren. Eventuelle Probleme können durch den Notar schon im Vorfeld geklärt werden. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten und kostspielige Gerichtsverfahren.

Der Notar bietet somit Sicherheit in allen Vertragsfragen.